Taxi-Gebhardt-Sondershausen

Taxi - Gebhardt befördert Sie zu folgenden Tarifen:

7. Änderung zur Verordnung des Kyffhäuserkreises über den Taxitarif ( Taxitarifordnung ) vom 01.11.2000

§ 2 Beförderungsentgelte und Zuschläge

1 Der Beförderungspreis setzt sich ohne Berücksichtigung der Personenzahl (außer Pkt. 3c) aus dem Grundpreis, dem Kilometer und Zeitpreis, dem Wartegeld sowie Zuschlägen zusammen.
2 Grundpreis Grundgebühr 4,00 €
3 a Kilometerpreis für den ersten Kilometer und zweiten Kilometer 3,20 €
b Kilometerpreis ab dem dritten Kilometer 2,80 €
c Kilometerpreis für Großraumtaxi ab dem dritten Kilometer, wenn mehr als 4 Personen befördert werden oder ausdrücklich ein Großraumtaxi bestellt wurde oder aus fahrzeugtechnischen Gründen (z.B. Rollstuhlausstattung) kein anderes Fahrzeug eingesetzt werden kann. Großraumtaxen sind Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als 5 Personene (inklusive Fahrer) verkehrsrechtlich zugelassen sind. 3,00 €
d Verkehrs- oder kundenbedingte Wartezeit je Std. - Minutentakt 45,00 €
e Für Anfahrten zum bestellten Ort außerhalb des Ortes des Betriebssitzes des beauftragten Unternehmens, werden ab dem Betriebssitz:
für Taxi 2,80 €
für Großraumtaxi 3,00 €
berechnet, wenn die Fahrt nicht zurück zum Ort des Betriebssitzes des beauftragten Unternehmens führt.
f Sonn- und Feiertage u. Zeit von 22.00-06.00 Uhr 0,20 € je km
g Zuschlag für die Rollstuhlbeförderung, wenn ein Fahrzeug mit spezieller Ausstattung für die sichere und qualifizierte Rollstuhlbeförderung bestellt wird. 5,00 €
h Bei Beförderung im Rahmen einer Sondervereinbarung nach §51 Abs. 2 PBefG erfolgt die Eingabe des Fahrpreises durch Nutzung der dort vereinbarten Pauschaltarifstufe.
4 Fortschalteinheit 0,10 €
5 Pauschale für Nichtnutzung
Für die Nichtnutzung bestellter Taxileistungen hat der Kunde innerorts (bis 5 km) die Grundgebühr und außerorts ab 5 km ist der entsprechende Kilometerpreis für eine Besetztfahrt zu entrichten.
Der Kunde ist bei Vertragsvereinbarung auf diese Regelung hinzuweisen.

Bei Fahrten, welche über das Pflichtfahrgebiet (25 km) der Stadt Sondershausen hinaus gehen oder bei Sonderfahrten,sind die Taxipreise generell frei verhandelbar. Bei Fragen nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!

Wir erstellen gern ein Angebot für Sie! taxi-gebhardt-logo